Wir, die Kanzlei Stölzel, bieten unseren Mandanten eine umfassende Rechtsberatung. Besondere Expertise verfügen wir in unserer interdisziplinären Wirtschaftskanzlei auf folgenden Gebieten:
Arbeitsrecht
- Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen
- Beratung bei Versetzungen
- Prüfung von Befristungen
- Beratung bei Abmahnungen
- Beratung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Aufhebungsvertrag, Auflösungsvereinbarung oder Kündigung
- Vertretung im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen
- Beratung des Personalmanagements
- Erstellung und Prüfung von Betriebsvereinbarungen und Dienstvereinbarungen
- Vertretung von Betriebsrat, Personalrat und Mitarbeitervertretung vor Gericht und außergerichtlich
- Massenentlassungsverfahren
- Erarbeitung von Sozialauswahl und Durchsetzung von Sozialplan
- Umsetzung personeller Umstrukturierung
Die Kanzlei Stölzel ist in allen Bereichen des Arbeitsrechts sowohl für Arbeitnehmer, Führungskräfte und leitende Angestellte als auch für Arbeitgeber und Organe juristischer Personen, wie z.B. Geschäftsführer tätig.
Im Rahmen des Individualarbeitsrechts führen wir daher nicht nur Kündigungsschutzprozesse vor Gericht für unsere Mandanten, sondern beraten unsere Mandanten auch bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen und Kündigungen sowie allen arbeitsrechtlichen Aspekten des Personalmanagements.
Auch für kollektivrechtliche Fragestellungen stehen wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Wir beraten nicht nur Arbeitgeber, sondern auch Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen beim Abschluss von Betriebs- und Dienstvereinbarungen sowie bei der Durchsetzung von Ansprüchen vor Gericht.
Aufgrund unserer Expertise ist die Kanzlei Stölzel erster Ansprechpartner bei Massenverfahren wie etwa bei Massenentlassungen einschließlich der Erarbeitung der Sozialauswahl und Durchsetzung von Sozialplänen oder betriebsverfassungsrechtliche Verfahren. Hierzu gehören auch personelle Umstrukturierungen, wie beispielsweise die Abschaffung von zentralen Verwaltungsstrukturen oder deren Bildung.
Als Wirtschaftskanzlei arbeiten auch unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Arbeitsrecht eng mit den Steuerberatern zusammen und können Ihnen so eine umfassende Beratung bieten, die sich nicht auf die arbeitsrechtlichen Aspekte beschränkt, sondern auch steuerrechtliche sowie lohnsteuerrechtliche und sozialversicherungsrechtlich relevante Berührungspunkte mit einbezieht.
Immobilienrecht (inkl. Miet- und WEG-Recht)
- Verkauf und Kauf von Immobilien, Notarielle Grundstückskaufverträge und Bauträgerverträge
- Mietrecht für Wohnraum und gewerbliche Flächen
- Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht), u.a. Prüfung von Teilungserklärungen, Wirtschaftsplänen oder Jahresabrechnungen
- Grundpfandrechte und Grunddienstbarkeiten
- Denkmalgeschützte Objekte
- Altlasten
- Mietverträge
- Finanzierung von Immobilien
- Mangelhafte Immobilien & Rückabwicklung
- Vermessung von Grundstücken
- Maklerrecht
Baurecht und Architektenrecht
- Grundstückkauf und Finanzierung
- Bauvertragsrecht
- Architektenrecht
- Vertragsgestaltung
- Öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren
- Vergabeverfahren
- Vermarktung
- Bauausschreibung und Baudurchführung
- Abnahme und Gewährleistung
- Schulungen zum Bauvertragsrecht, der VOB/B und der HOAI
- Honorar- und Werklohnansprüche
- Außergerichtliche Streitschlichtung
- Vertragsgestaltung und -überprüfung von BGB- und VOB/B-Verträgen
- Beratung und Vertretung bei der Abnahme
- Durchsetzung und Abwehr von Vertragsstrafen
- Vertretung bei Baumängeln und Bauverzögerungen
- Durchsetzung von Vergütungsansprüchen
- Gerichtliche Beweissicherungsverfahren
- Durchsetzung bzw. Abwehr von Mängelgewährleistungsansprüchen
Meist sind Fälle des Baurechts und des Architektenrechts sehr komplex und können zu einer enormen Verzögerung der Fertigstellung des Bauobjekts führen und sind häufig von großer finanzieller Tragweite. Aus diesem Grund ist es wichtig bereits bei Abschluss des Bauvertrags oder Architektenvertrags die richtigen Weichen zu stellen und rechtlich auf Ihren Sachverhalt zugeschnittene Regelungen zu treffen. Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung im Bereich des Baurechts und des Architektenrechts und können einschätzen, welche Maßnahmen tatsächlich rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll sind. Mit Verhandlungsgeschick und Verhandlungsstärke setzen wir Ihre Interessen vor Gericht oder im Rahmen einer außergerichtlichen Interessenvertretung durch. Wir begleiten Sie optimal während Ihres Bauprojekts.
Bankrecht und Kapitalanlagenrecht
- Widerruf von Darlehensverträgen, Sanierung notleidender Darlehensverträge
- Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bei gescheiterten Fremdwährungsdarlehen
- Nachforderung von Zinsansprüchen bei Prämiensparverträgen
- rechtliche und wirtschaftliche Prüfung von Bestand und Höhe von Vorfälligkeitsentschädigungen
- Rückforderung unzulässiger Bankentgelte
- Zwangsversteigerungen und -Zwangsverwaltung von Immobilien wie auch Bestellung und Verwertung sonstiger Sicherheiten
- Möglichkeiten und Grenzen von Zinsanpassungen bei Kontokorrentkrediten und Cap-Darlehen
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Haftungsfällen betreffend Anlageberater/Anlagevermittler/Finanz- und Versicherungsmakler/Maklerplattformen/Honorarberater/Estate-Planner etc.
- Vertretung im Falle von Prospekthaftung und Vertriebshaftung oder bei der Haftung von Emittenten, Initiatoren und Banken
- Vertretung sonstiger Funktionsträger (Treuhänder/Mittelverwendungskontrolleure/Wirtschaftsprüfer/Prospektprüfer etc.) in Haftungsfällen
- Beratung von Anlagevermittlern und Beratungsunternehmen, insbesondere im Hinblick auf die rechtlichen Anforderungen an die Beratung der Kunden
- Konzeption von Kapitalanlageprodukten; Gestaltung und Erstellung sämtlicher Vertragswerke zur rechtlichen und steuerlichen Konzeption von offenen und geschlossenen Fonds, bei Wertpapieremissionen, Aktienemissionen (IPOs) und steueroptimierten Anlageprodukten sowie Mezzanine-Finanzierungen.
- Erstellung von Verkaufsprospekten bzw. Emissionsprospekten
- Begleitung der Zulassungsverfahren und Prospektprüfungsverfahren
- Übernahme der kompletten laufenden rechtlichen und steuerlichen Betreuung „aus einer Hand“, z.B. bei Aktien- und sonstigen Wertpapieremissionen, Genussrechten und Immobilienfonds
- Sanierung und Restrukturierung geschlossener Fonds und andere Investitionsprojekte
- Beratung bei Auslandsgestaltungen
- Beratung bei aufsichtsrechtlichen Fragestellungen und Vertretung gegenüber den Aufsichtsbehörden (BaFin)
- Beratung und Vertretung bei Fragen der Berufszulassung und Berufsausübung von Finanzdienstleistern
- Rechtsfragen des Versicherungsvertriebs und des VVG
- Unterstützung bei der Kommunikation mit Branchendiensten, Verbänden, Rating-Agenturen, Presse etc.
- Offene und geschlossene Fonds, z.B. Immobilienfonds und Wertpapiere
- stille Gesellschaftsbeteiligungen
- Genussrechte, Inhaberschuldverschreibungen
- Kartendiebstahl oder -missbrauch
- Onlinebanking-Betrug
- drohende oder bereits erfolgte Kündigung eines Kredits
- Fragen zum Widerruf eines Verbraucherdarlehens.
Wir erstellen für unsere Mandanten dabei nicht nur auf deren individuelle Bedürfnisse zugeschnittene Verträge. Dabei hört bei uns die Bearbeitung nicht auf: Wir setzten die Verträge auch für unsere Mandanten insbesondere bei Transaktionen, die bilanzielle Auswirkungen haben, um gerade bei Umstrukturierungen Darüber hinaus erarbeiten wir weiterhin Stellungnahmen und Gutachten zu ausgewählten Rechtsfragen in diesen Tätigkeitsgebieten.
Im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Betreuung unserer Mandanten berät die Kanzlei Stölzel die Unternehmen, deren Organe und Gesellschafter in allen Fragen des Wirtschafts- und Gesellschaftsrechts. So beraten wir beispielsweise unsere Mandanten aus unserer langjährigen Erfahrung fachkundig bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten, sei es bei Auseinandersetzungen mit ehemaligen Geschäftsführern oder beim Ausscheiden von Gesellschaftern aus der Gesellschaft. Wir begleiten unsere Mandanten weiterhin kompetent in Finanzierungsfragen. Aber auch zur Steigerung ihres Unternehmenserfolges können wir gezielt beitragen, da wir auf dem Gebiet des Handels- und Vertriebsrechts über langjähriges Know-how verfügen und deshalb maßgeschneiderte Vertriebs- oder Lizenzverträge für ihre nationalen oder internationalen Wirtschaftsbeziehungen erstellen. Dabei sind wir verhandlungssicher in der englischen / amerikanischen und spanischen Sprache.
Die Synergien aus steuer- und gesellschaftsrechtlichem Fachwissen nutzen wir im Erb- und Erbschaftsteuerrecht, um für unsere Mandanten als Unternehmer oder Privatperson persönliche Lebenskonzepte für eine anstehende Unternehmensnachfolge zu erstellen. Findet sich kein Unternehmensnachfolger für ihr Unternehmen oder entscheiden sie sich aus persönlichen Gründen für eine Geschäftsaufgabe, begleiten wir sie bei der Liquidation des Unternehmens, unabhängig von dessen jeweiliger Rechtsform.
Über besondere Expertise verfügen wir zudem auf dem Gebiet des Insolvenzrechts, indem wir in enger Zusammenarbeit mit unseren Steuerberatern und Steueranwälten Beratungsleistungen bei von der Insolvenz gefährdeten Unternehmen zur Sanierung und Restrukturierung erbringen und tragfähige Lösungsvorschläge erarbeiten. Wir beraten Geschäftsführer und Gesellschafter gleichermaßen wie auch Banken und Insolvenzverwalter, die uns bei der Abwehr bzw. Durchsetzung insolvenzspezifischer Haftungsansprüche mandatieren. In diesem Zusammenhang führen wir für unsere Auftraggeber auch insolvenzrechtliche Streitigkeiten wie z.B. Anfechtungs- und Schadensersatzprozesse. Aber auch als Insolvenzgläubiger vertreten wir ihre Rechte im Insolvenzrecht bei der Anmeldung und auch gerichtlichen Durchsetzung ihrer Forderungen sowie der Geltendmachung von Aus- und Absonderungsrechten gegenüber dem Insolvenzschuldner.
Die Kanzlei Stölzel steht unseren Mandanten auch dann auf dem Gebiet des Insolvenzstrafrechts zur Seite, wenn in einer derartigen Krisensituation strafrechtliche Aspekte einer möglichen Insolvenzverschleppung, Verletzung von Buchführungspflichten oder das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt im Raum stehen.
Die Kanzlei Stölzel ist zudem branchenübergreifend in allen klassischen Bereichen des Arbeitsrechts sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite tätig. Im Rahmen des Individualarbeitsrechts führen wir daher nicht nur Kündigungsschutzprozesse für unsere Mandanten, sondern beraten diese auch bei generellen Fragen des Personalwesens zur Begründung und Durchführung von Arbeitsverhältnissen auf dem Gebiet des materiellen Arbeits- und Prozessrechts. Dazu gehört, unseren Mandanten bei der Gestaltung von Dienst- und Arbeitsverträgen sowie bei Kündigungen und Aufhebungsvereinbarungen kompetent zur Seite zu stehen. Gleiches gilt für kollektivrechtliche Fragestellungen bei der Beratung auf dem Gebiet des Mitarbeitervertretungsrechts für private und öffentliche Arbeitgeber, Unternehmen mit konfessioneller Ausrichtung oder erzieherische Einrichtungen, deren Besonderheiten als Tendenzbetriebe mit eingeschlossen. Aufgrund dieser Expertise und der Manpower ist die Kanzlei Stölzel erster Ansprechpartner bei Massenverfahren wie etwa bei Massenentlassungen einschließlich der Erarbeitung der Sozialauswahl und Durchsetzung von Sozialplänen oder betriebsverfassungsrechtliche Verfahren. Hierzu gehört auch personelle Umstrukturierungen, wie beispielsweise die Abschaffung von zentralen Verwaltungsstrukturen oder deren Bildung.
Auf dem wirtschaftlich immer bedeutender werdenden Gebiet des Sportrechts stehen wir nicht nur Leistungssportlern aus den unterschiedlichsten Sportarten als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Auch Sportvereine, Trainer oder Sponsoren beauftragen uns zur Durchsetzung ihrer Interessen und Rechte zu allen Fragen im Sportrecht. Aufgrund der rechtlichen Komplexität, die sich aus eigenen Regelwerken und einer eigenständigen Gerichtsbarkeit ergibt, können unsere Mandanten hier verlässlich auf unsere Erfahrungen zurückgreifen.
Komplettiert wird unser Leistungsspektrum durch die weiteren Spezialgebiete, das Architekten-, Bau-, Immobilien- und Mietrecht, wobei wir auch im Bank- und Kapitalanlagenrecht, dem WEG-Recht und allgemeinen Zivilrecht auf einen langjährigen Erfahrungsschatz zurückgreifen können.