Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz in der Gastronomie

Der Antrag auf dauerhafte Ermäßigung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie ist am 21.09.2023 im Bundestag gescheitert.

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie war der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsleistungen -außer bei Getränken- von 19 % auf 7 % gesenkt worden. Diese Regelung gilt noch bis zum 31.12.2023.

Die Unionsfraktion hatte am 28.02.2023 einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes eingebracht, welcher die dauerhafte Anwendung des ermäßigten Steuersatzes in der Gastronomie vorsah. Nach Erörterung des Entwurfs im Finanzausschuss legte dieser dem Bundestag am 26.06.2023 eine entsprechende Beschlussempfehlung vor.

Wie der Bundestag nunmehr meldet, hat der Antrag auf dauerhafte Ermäßigung des Umsatzsteuersatzes am 21.09.2023 keine Mehrheit gefunden. Der Entwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes wurde in zweiter Lesung mit 367 Stimmen gegen 284 Stimmen, bei 5 Enthaltungen und 80 nicht abgegebenen Stimmen, abgelehnt. Damit bleibt es dabei, dass der ermäßigte Steuersatz nur noch bis Jahresende gilt und ab dem 01.01.2024 wieder eine Besteuerung mit 19 % auf Speisen erfolgt.

Quelle:

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Stand: 02.10.2023

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