Die Kanzlei Stölzel ist von zwei Mandanten mit Revisionsverfahren vor dem höchsten deutschen Finanzgericht, dem Bundesfinanzhof (BFH) betraut worden, deren Gegenstand die – fragliche – Belastung der Gesellschafter mit Schenkungsteuer beim Erwerb sog. eigener Anteile einer Gesellschaft an sich selbst ist. Dabei wird der BFH die Regelung in § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG sowie ggf. die Steuerbefreiungsvorschriften der §§ 13a und 13 b ErbStG zu prüfen haben. Sofern Sie mehr zu diesem Thema lesen möchten, finden Sie hier den ausführlichen Beitrag in unseren Fach News.