Zur Gestaltungsberatung zählen insbesondere folgende Gebiete:
Wir begleiten unsere Mandanten aktiv von der Firmengründung über Joint Ventures, Unternehmenskäufe und Umstrukturierungen sowie Umwandlungen (M&A) bis hin zu Liquidationen. Dabei nutzen wir die Synergien unserer steuer- gesellschaftsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Expertise und kombinieren die gesellschaftsrechtliche Vertragsgestaltung mit der für unsere Mandanten optimalen Steuergestaltung und arbeitgeberfreundlichen Konzepten. Steuern und Nachfolgeregelungen lassen sich aktiv gestalten und vorausplanen, so dass unsere Mandanten mit uns immer eine Schlaglänge voraus sind.
Unsere Berufsträger und spezialisierten Teams entwickeln hierzu individuell angepasste, maßgeschneiderte Konzepte für unsere Mandanten, um deren Konkurrenzfähigkeit am jeweiligen Wirtschaftsstandort durch gezielte Nutzung gesetzlicher Gestaltungsspielräume zu stärken.
Ziel dabei ist, die steuerliche und wirtschaftliche Situation unserer Mandanten sowohl im privaten als auch im unternehmerischen Bereich zu optimieren. In diesem Zusammenhang helfen wir unseren Mandanten bei der Wahl der richtigen Unternehmensform, der Ausarbeitung von Verträgen, Kalkulationen und entwickeln gemeinsam mit unseren Mandanten Steuergestaltungen und Steuerstrategien.