April, April – Kurioses und Ernstes

Der 1. April ist nicht nur der Internationale Tag des Taschenrechners, sondern aus den unterschiedlichsten Gründen von jeher ein besonderer Tag. Wenn der Bundespräsident bzw. seine Vertreterin nicht noch in letzter Minute Einwände erhebt, wird er im Jahr 2024 vor allem durch das Inkrafttreten des Cannabisgesetz (CanG) in die Geschichtsbücher eingehen. Denn damit wird der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen legalisiert.

Der 1. April im Lauf der Geschichte

In der Vergangenheit hinterließ der 1. April in rechtlicher und manchmal auch kurioser Hinsicht Spuren:

01.04.2020:
Die Corona-Krise hat alle voll erwischt. Seither heißt es für Sportler „Schwitzen mit Abstand“, für Schüler „Lernen nur noch online“ und für alle anderen: „Toilettenpapier sichern“.

01.04.2013:
Die Straßenverkehrsordnung wird fahrradfreundlicher gestaltet. Seitdem dürfen Fahrräder bei entsprechender Beschilderung auch entgegen einer Einbahnstraße fahren, Gehwege nutzen und in Fußgängerzonen fahren.

01.04.2001:
Als erstes Land der Welt wird in den Niederlanden die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zugelassen. Bereits kurz nach Mitternacht traut der Bürgermeister von Amsterdam drei männliche und ein weibliches Paar.

01.04.1998:
Der „Torfall“ von Madrid verzögert den Spielbeginn in der Champions-League zwischen Real Madrid und Borussia Dortmund um 70 Minuten. Für die während der Wartezeit stattfindende Unterhaltung der RTL-Moderatoren Marcel Reif und Günther Jauch erhielten diese den Bayerischen Fernsehpreis und sollen dabei eine Einschaltquote von 12,76 Millionen Zuschauern erzielt haben, also doppelt so viele wie beim anschließenden Spiel.

01.04.1976:
Steve Wozniak, Steve Jobs und Ron Wayne gründen mit einem Startkapital von USD 1.300 in einer Garage das Erfolgsunternehmen Apple.

01.04.1972:
Bereits vier Jahre vor Apple wird in Weinheim das Softwareunternehmen Systemanalyse und Programmentwicklung – besser bekannt als SAP – gegründet.

01.04.1956:
Der Bundesnachrichtendienst (BND) wird als Auslandsgeheimdienst der Bundesrepublik Deutschland gegründet.

01.04.1815:
Otto von Bismarck, der neben der Einführung der Zivilehe auch maßgeblich zur Schaffung des Sozialversicherungssystems in Deutschland beitrug, wurde geboren.

01.04.1811:
Durch das Berliner Polizeireglement wird die erste Kriminalpolizei in Deutschland gegründet. Diese durfte nunmehr selbst und ohne sofortige Hinzuziehung eines Gerichtes Straftaten aufklären und bearbeiten.

Der Aprilscherz und seine Grenzen

Insbesondere bei Kindern ist es ein großer Spaß, andere Menschen in den April zu schicken und sich kuriose Geschichten auszudenken. Doch wenn man älter wird, sollte man mögliche Folgen eines Scherzes bedenken. Denn auch am 1. April gelten keine Ausnahmeregelungen für Scherze.

So hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg geurteilt, dass die Äußerung eines Beschäftigten, bei einer Abmahnung handele es sich sicher um einen Aprilscherz, eine beharrliche Weigerung zum Befolgen von Arbeitsanweisungen darstellen kann und damit geeignet ist, eine außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers zu rechtfertigen (LAG Baden-Württemberg v. 14.11.2006, 1 Sa 1/06).

Unstrittig dürfte dies insbesondere bei Fällen sein, in denen die physische oder geistige Gesundheit Anderer beeinträchtigt wird. So sah es auch das Arbeitsgericht Krefeld in seinem Urteil vom 21.12.2012 (2 Ca 2010/12), mit welchem es die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers als gerechtfertigt betrachtete, nachdem dieser einen Feuerwerkskörper in eine mobile Toilettenkabine warf und den darin befindlichen Kollegen verletzte.

Dabei gilt dieser Grundsatz nicht nur für Arbeitnehmer, sondern für alle.

Ein Auszubildender, der aus „Spaß“ einen Kollegen in einer Kfz-Werkstatt mit einem 10g schweren Wuchtgewicht bewarf und am Auge verletzte, wurde vom BAG zu einem Schmerzensgeld von EUR 25.000,00 verurteilt (BAG vom 19.03.2015, 8 AZR 67/14).

Praxistipp:

Wer die Grenzen des guten Geschmackes nicht überschreitet, die Würde und Unversehrtheit seiner Mitmenschen respektiert und nichts beschädigt, kann mit dem ein oder anderen Scherz durchaus für gute Laune sorgen und anderen Menschen ein Lächeln ins Gesicht zaubern.

Stand: 26.03.2024

Ansprechpartner:

Sabine Stölzel (Rechtsanwältin / Fachanwältin für Arbeitsrecht)

Kontaktdaten:

kontakt@stoelzel-gbr.de

+49 (0)351 486 70 70

Veröffentlicht in Arbeitsrecht, Fach-News.